Samstag, 18. Juni 2011

Arbeitsbeschaffung fürs Verwaltungsgericht

So etwas denken sich nicht einmal Satiriker aus:

Die Eltern trennen sich, der Vater zahlt keinen Unterhalt. Und klagt dann darauf, dass sein Kind keinen Unterhaltsvorschuss erhalten soll, weil dann ja das Land an ihn herantreten würde, um diesen Unterhaltsvorschuss zurückzufordern.

Auf so eine Klage muss man erst mal kommen!

Und wer's nicht glaubt, mag's hier nachlesen.

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DonJuergen - 25. Apr, 18:51
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