Bloggen oder arbeiten?
„Blogging wird arbeitsrechtlich interessant“ ist hier zu lesen. Wieder so eine Überschrift die suggeriert, dass sich durchs Bloggen Bekanntes ändert, ja, dass das Bloggen irgendwie was Verruchtes hat. Nicht illegal, aber auch nicht ganz legal scheint diese Form der Kommunikation zu sein, selbst seinen Job scheint man dafür aufs Spiel zu setzen.
Doch letztlich geht es im Artikel nur darum, dass es bloggenden Arbeitnehmern nicht gestattet ist, Firmengeheimnisse auszuplaudern. Das ist allerdings jedem Arbeitnehmer nicht erlaubt, nebenbei bemerkt. Ist also eine ziemlich eindeutige Sache, die mal wieder ein ganz klein wenig aufgebauscht wird.
Doch letztlich geht es im Artikel nur darum, dass es bloggenden Arbeitnehmern nicht gestattet ist, Firmengeheimnisse auszuplaudern. Das ist allerdings jedem Arbeitnehmer nicht erlaubt, nebenbei bemerkt. Ist also eine ziemlich eindeutige Sache, die mal wieder ein ganz klein wenig aufgebauscht wird.
DantesMuse - 20-04-2005
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